Ergebnis der Ressortabstimmung zum Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz hat am 24. Mai  2024 das Kabinett passiert und nun geht es in die parlamentarischen Beratungen. In den vergangenen zwei Tagen wurden im Rahmen einer neuerlichen Ressortabstimmung auf Drängen der FDP noch kurzfristig folgende Punkte geändert:

  • Eine gesetzliche Klarstellung sorgt nun dafür, dass keine Rassen durch  Qualzucht – Paragrafen verboten werden. Damit haben wir erfolgreich verhindert, dass die Zucht von Dackeln nicht verboten wird.    
  • Der Referentenentwurf enthält keine neuerlichen Einschränkungen bei Tierversuchen und der Haltung von Versuchstieren. Tierversuche sind  derzeit leider teilweise in der Humanmedizin unumgänglich. In diesem Zusammenhang wurde beim verschärften Sanktionskatalog folgendes gestrichen: Keine Freiheitsstrafen bei Verstößen. Außerdem wurde der § Paragraph 17 entsprechend verändert (Tötung aus „vernünftigem Grund“). Eine Fixierung von Versuchstieren ist weiterhin möglich.
  • Wir haben praxistaugliche Übergangsfristen bei Beendigung bestimmter Methoden nicht-kurativer Eingriffe in den Referentenentwurf reinverhandelt.
  • Die FDP hat verhindert, dass Verordnungsermächtigungen des Agrarministeriums für die Erteilung von zusätzlichen Auflagen im Bereich nicht-kurativer Eingriffen ins Gesetz geschrieben wurden. In diesem Bereich kann dadurch nichts am Parlament vorbei beschlossen werden. Insbesondere in § 11 wurde der Gesetzestext maßgeblich verändert, so dass bei nicht – kurativen Eingriffen bei Schweinen sich an dem schon bestehenden Aktionsplan orientiert wurde. Zudem wurde sich an den EU – Vorgaben orientiert. Tatsächlich haben wir als Koalition bereits den Koalitionsvertrag erfüllt, indem für die Förderung der Haltungsstufe 3 des Bundesprogramms nicht-kurative Eingriffe reduziert werden müssen.
  • Der im ursprünglichen Entwurf befindliche Tierarztvorbehalt bei der Enthornung von Rindern ist jetzt gestrichen. Damit ist jetzt sichergestellt, dass der Landwirt die Betäubung selbst vornehmen kann.
  • Das Kupierverbot von Jagdhunden ist ebenfalls rausverhandelt. Einer Verletzung der nicht kupierten Rute muss vorgebeugt werden können.
  • Bei der Anbindehaltung sind die Ausnahmen für Ökobetriebe gestrichen. Im Parlamentarischen Verfahren werden wir darauf achten, den Koalitionsvertrag umzusetzen.
  • Bei der Videoüberwachung von Schlachthöfen sind jetzt Ausnahmen für landwirtschaftliche Betriebe mit Schlachtung vorgesehen. Damit ist die Hofschlachtung weiter möglich.
  • Hinsichtlich des Mähroboter-Verbots bzw. des Nachtfahrverbot wurde klargestellt, dass Schutzfunktionen ausreichen.

Gesetzliche Klarstellung des Qualzuchtparagraphen in der Novelle zum Tierschutzgesetz

Gesetzliche Klarstellung des Qualzuchtparagraphen in der Novelle zum Tierschutzgesetz – Dackel und Französische Bulldoggen dürfen auch in Zukunft weiter gezüchtet werden

Im aktuellen Gesetzesvorhaben zur Novelle des Tierschutzgesetzes wurde jetzt auf Drängen der FDP-Fraktion der sogenannte „Qualzuchtparagraph“ im aktuellen Referentenentwurf entschärft. Die große Sorge von Züchterverbänden, dass Dackel und französische Bulldogen nicht mehr gezüchtet werden dürfen, ist damit vom Tisch. Eine neu definierte Klarstellung im Gesetz fasst den Begriff Qualzucht anhand von bestimmten Qualzuchtmerkmalen jetzt rechtssicher und eindeutig. Es geht hier nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen, sondern vielmehr um das Zuchtverbot von einzelnen Tieren, die bereits Qualzuchtmerkmale aufweisen. Diese Tiere dürfen zwar gehalten werden, aber nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Per Gesetz sollen jetzt nachfolgende Generationen vor den schmerzhaften Folgen geschützt werden: „Ein Wirbeltier darf nur zur Zucht verwendet werden, wenn keine erblich bedingten, mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen Störungen bei den Tier vorliegen.“

Ingo Bodtke MdB: „Ich begrüße außerordentlich, dass mit dieser Neufassung des Qualzuchtparagraphen eine vernünftige und praktikable Lösung gefunden wurde. Es ist nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes, komplette Hunderassen zu verbieten. Vielmehr werden jetzt die im Gesetz explizit benannten Qualzuchtmerkmale für nachfolgende Zuchtlinien und Zuchtformen unterbunden. Kein Tierhalter will, dass sein geliebtes Haustier an Atemnot oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet. Wir erhalten unsere Hunderassen, aber wir beenden abartige Qualzuchten mit teils schlimmen Folgen für die Tiere“.

Hintergrundinformation:
§ 11b des Tierschutzgesetzes verbietet bereits seit Langem die Zucht von Tieren, wenn ihnen „erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten“. Der Koalitionsvertrag gibt den Auftrag, den Begriff der Qualzucht zu konkretisieren und den Begriff rechtssicher und eindeutig zu fassen. Die Rechtslage in Deutschland ist derzeit unklar, denn ein einzelner Amtsveterinär entscheidet in Ermangelung konkreter Vorgaben weitgehend nach eigenem Ermessen, ob Qualzucht vorliegt oder nicht. Durch die subjektive Einschätzung der Veterinäre gibt es in Deutschland keine einheitlichen Entscheidungen. Eine klare Definition der Qualzucht ermöglicht jetzt einen einheitlichen behördlichen Vollzug in ganz Deutschland.

Fazit: Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wird jetzt nicht nur eine Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen gesetzlich verankert, sondern auch ein Verbot der zur Schau Stellung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen festgeschrieben. 

 

Frank Lehmann (IHK) in den Ruhestand verabschiedet

Im Rosenhotel verabschiedete sich am 19.12.2023  Frank Lehmann, langjähriger IHK-Chef der Geschäftsstelle Sangerhausen, von Kollegen, Unternehmern, Bildungspartnern und politischen Freunden in den Ruhestand.
Als Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der FDP im Kreistag Mansfeld-Südharz hatte ich die Gelegenheit, ihm mit meinem Grußwort für sein herausragendes Engagement zu danken und ihm alles Gute und viele neue Abenteuer für den neuen Lebensabschnitt zu wünschen.

Gespräch mit dem Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte mit sofortiger Wirkung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 alle Verpflichtungsermächtigungen für Eingliederungsleistungen der Jobcenter gesperrt.

Dieses kurzzeitige Einfrieren löste nicht nur bei Bildungsträgern, sondern auch bei den Beschäftigten enorme Unsicherheit aus. Obwohl die Haushaltssperre rasch aufgehoben wurde, bleibt Jürgen Banse, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Privatschulen in Sachsen-Anhalt, skeptisch bezüglich der Mittelausstattung für Jobcenter im Jahr 2024. Ein Thema, das uns alle angeht und über das es sich lohnt, im Dialog zu bleiben!